Wie lange ist die Amtszeit der Richter des Diözesangerichts in der Rus
Gemäß der Geschäftsordnung über das Kirchengericht der Russischen Orthodoxen Kirche ist die Amtszeit der Richter des Diözesangerichts nicht festgelegt. Dies geht aus folgendem Auszug hervor: "Von den vier Personen im Rang eines Priesters müssen zwei von der Diözesanversammlung für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt werden, und zwei werden vom Diözesanbischof ernannt. Die Dauer ihrer Befugnisse ist nicht festgelegt. Der Bischof ernennt den Sekretär des Diözesanrates. Seine Amtszeit steht noch nicht fest." (Quelle: link txt)Das normative Dokument weist somit direkt darauf hin, dass die Amtszeit der Mitglieder des Diözesangerichts nicht festgelegt ist.